Mediation

Mediation:
Perspektiven öffnen für konstruktive Lösungen

Mit einer Mediation ebnen Sie den Weg für eine gemeinsame Lösung. Sind alle Beteiligten dazu bereit, hilft die Mediatorin als neutraler Vermittler eine Einigung zu finden. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten wieder zusammenarbeiten können. Besonders bei Konflikten in der Familie ist eine Mediation sinnvoll. Hier bleiben die Konfliktparteien oft dauerhaft verbunden, z. B. durch Kinder, gemeinsames Eigentum oder gegenseitige finanzielle Verpflichtungen. Mit der Mediation können Sie eine faire und zukunftsorientierte Einigung erreichen, von der alle direkt und indirekt Beteiligten profitieren.

Vorteile einer Mediation:

– Konflikte können gelöst werden.
– Der Mediator oder die Mediatorin ist neutral.
– Faire, gleichberechtigte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen, Werten und Ansichten aller Parteien.
– Die Interessen der Kinder werden berücksichtigt (z. B. bei Trennungen/Scheidungen).
– Das gesamte Verfahren wird vertraulich und diskret behandelt.
– Sie sparen Zeit und Geld im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren.

Vielleicht haben Sie es von Bekannten oder Freunden gehört, eventuell mussten Sie auch schon selbst die Erfahrung machen: Eine Gerichtsentscheidung entspricht manchmal nicht dem eigenen Rechtsempfinden. Meistens ist ein Prozess-Beteiligter mit dem Ausgang des Verfahrens unzufrieden, oft sogar beide Parteien. Die Unzufriedenheit entsteht vor allem dadurch, dass eine dritte Person (der Richter, die Richterin) über die Auseinandersetzung entscheidet.

Lösung durch die Beteiligten selbst

Bei der Mediation ist das anders. Hier finden allein die Beteiligten zu einer Einigung. Dabei hilft der Mediator oder die Mediatorin beiden Parteien durch sachkundige Vermittlung und Moderation. Die Beteiligten finden also die Lösung selbst. Dadurch können alle die gefundene Regelung erheblich besser akzeptieren und sind zufriedener. Die Mediation bietet also eine Lösung des Konflikts, anstelle einer rein rechtlichen Entscheidung gegen eine der Parteien.

Für eine Mediation gibt es nur eine Voraussetzung: Alle Beteiligten sind dazu bereit.

Erfolgreich kann eine Mediation nur sein, wenn alle Beteiligten freiwillig daran teilnehmen. Es gibt keinen Zwang – dies gilt für den gesamten Verlauf. Das bedeutet auch, dass die Beteiligten die Mediation jederzeit und ohne Begründung abbrechen können, wenn sie nicht mehr davon überzeugt sind.

Eignet sich eine Mediation für Sie?

Ob sich eine Auseinandersetzung für eine Mediation eignet, kann ein erfahrener Mediator, der im Idealfall auch Rechtsanwalt ist, schnell einschätzen. Meist ist die Mediation die bessere Alternative, manche Auseinandersetzungen müssen aber auch vor Gericht ausgetragen werden. Gerade im Familienrecht ist aber der größte Teil der Fälle geeignet für eine Mediation.

Wir beraten Sie in einem ersten Gespräch gerne ausführlich, individuell und unverbindlich über die Möglichkeit einer Mediation in Ihrem Fall.

Zu Beginn einer Mediation klären wir, welche Themen die Beteiligten besprechen wollen. Gemeinsam arbeiten wir den Konflikt insgesamt sowie die entscheidenden Streitpunkte heraus.

Alle Parteien erhalten ausreichend Gelegenheit, ihre Sicht und die Gründe für ihre Haltung darzustellen. Jeder bekommt die gleiche Redezeit und wird dabei nicht unterbrochen. Ebenso begibt sich jeder auch in die Rolle des Zuhörers. Das alles geschieht in einer neutralen Umgebung und unter der objektiven Moderation des Mediators oder der Mediatorin. Dadurch wird etwas sehr Wichtiges erreicht: Die Beteiligten können endlich einmal sagen, was in ihnen vorgeht, hören aber auch, was die anderen bewegt.

Durch Objektivität zum Erfolg

Der Mediator gewährleitet also einen ausgewogenen Rede- und Zuhöranteil sowie die nötige Sachlichkeit. Dadurch werden tatsächliche Motive und Bedürfnisse herausgearbeitet bzw. die wahren Ursachen des Konflikts. Dies schafft die Basis, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Durch die Unterstützung des Mediators oder der Mediatorin entsteht dann am Ende die bestmögliche Einigung – eine sogenannte „Win-Win-Lösung“.

Ja, meistens sogar in erheblichem Umfang. Statt zwei Anwälte und das Gericht bezahlen zu müssen, fällt bei einer Mediation lediglich das Honorar für eine Person, den Mediator oder die Mediatorin an. Der Unterschied kann je nach Fall mehrere tausend Euro betragen.

Die genauen Kosten für eine Mediation hängen von der jeweiligen Konstellation ab und der Anzahl der Sitzungen. Gerne beraten wir Sie individuell in einem kostenfreien ersten Gespräch. Danach können Sie die zu erwartenden Kosten gut einschätzen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ein wichtiger Faktor: weniger seelische Belastung

Neben Ihrem Geldbeutel schont eine Mediation aber vor allem eines: Ihre Nerven. Ein gerichtliches Verfahren ist meist langwierig und eine große seelische Belastung. Oft kommt es zu einem dauerhaften Zerwürfnis der Parteien. Eine Mediation bietet auch hier deutliche Vorteile.

Die Rechtslage zu kennen ist eine Voraussetzung für eine faire Lösung in der Mediation, die alle Beteiligten langfristig als richtig empfinden.

Die Frage „Wie würde ein Gericht unseren Konflikt entscheiden?“ wird von den Streitbeteiligten oft gestellt. Das Bedürfnis zu erfahren, wie eine gerichtliche Entscheidung aussehen würde, ist nachvollziehbar. Gleichzeitig birgt dieser Punkt Risiken für das Gelingen einer Mediation – dessen müssen sich alle Beteiligten, auch der Mediator oder die Mediatorin bewusst sein.

Ein mögliches gerichtliches Urteil zu kennen, kann die Bereitschaft zu einer Einigung eventuell einschränken, falls aufgrund der Sachlage eine Partei vermeintlich mehr zugesprochen würde als bei einer gütlichen Einigung. „Vermeintlich“ ist dabei der entscheidende Zusatz, denn der Ausgang gerichtlicher Verfahren ist selten exakt vorherzusehen (siehe oben „Lieber eine Mediation durchführen als vor Gericht gehen.“).

Unsere Erfahrung kommt Ihnen zugute

Wir haben langjährige Erfahrung in Mediation, verbunden mit fundierter Kenntnis des Rechts und gerichtlicher Praxis. Das bedeutet für Sie eine ausgewogene Aufklärung und Moderation, so dass die Lösung des Konflikts dauerhaft von den Parteien anerkannt wird.

Eine Mediation ist dann erfolgreich beendet, wenn sich die Beteiligten zur Zufriedenheit aller in allen Themen einigen konnten.

Damit die Einigung rechtlich verbindlich wird, muss sie meist noch notariell beurkundet werden. So müssen z. B. Eheleute ihre Einigung über den Zugewinnausgleich oder nacheheliche Unterhaltszahlungen vor der Ehescheidung notariell beurkunden lassen. Andernfalls hätten beide Eheleute die Möglichkeit, wieder Abstand von der Einigung zu nehmen und doch noch vor Gericht zu gehen.

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand

Herr Dr. Lymperidis als Notar kann auf Wunsch der Beteiligten die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen rechtsverbindlich beurkunden. Von der Konfliktlösung bis zur Beurkundung erhalten Sie somit bei uns alles kompetent aus einer Hand.

Den richtigen Mediator oder die richtige Mediatorin zu finden entscheidet mit über den Erfolg der Mediation. Offenheit ist notwendig und dafür braucht es ein gewisses Maß an Sympathie und Vertrauen. Auch haben Sie bestimmt noch weitere Fragen.

Das erste Gespräch ist für Sie kostenfrei

Daher bieten wir Ihnen ein kostenfreies erstes Gespräch an, nach dem Sie entscheiden können, ob eine Mediation für Ihre Situation zielführend ist. Wir bieten Ihnen außerdem zwei Möglichkeiten für die Wahl Ihres Mediators oder Ihrer Mediatorin: Dr. jur. Ioannis Lymperidis und Miriam Lymperidis, die wir Ihnen weiter unten auf der Seite vorstellen.

Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für ein unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren. Anschließend können Sie sich in aller Ruhe überlegen, ob Sie eine Mediation durchführen möchten und wen Sie als Mediator/in bevorzugen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0611-9500080. Sie können uns auch eine Nachricht an sekretariat@lymperidis.de oder über das Kontaktformular zukommen lassen. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.

Dr. jur. Ioannis Lymperidis Seit 2004 als Mediator tätig Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt für Erbrecht – in diesen Rechtsgebieten liegt auch sein Schwerpunkt als Mediator
Miriam Lymperidis Seit 2012 als Mediatorin tätig Verfahrensbeistand in gerichtlichen Kindschaftsverfahren am Familiengericht („Anwalt des Kindes“ bei Sorge- und Umgangsrechtverfahren)